AGB


Allgemeines

Für alle meine Leistungen und Rechtsgeschäfte gelten ausschließlich meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Bei der Terminvereinbarung egal ob mündlich oder schriftlich akzeptieren Sie diese AGB. Alle Preise sind umsatzsteuerfrei aufgrund der Anwendung § 19 USt. Gesetz.

Alle Leistungen sind in bar, wenn nicht anders vereinbart, direkt nach dem Termin zahlbar. Sonderkonditionen und individuelle Vereinbarungen müssen vor dem Termin abgesprochen werden.
 
Angebote sind immer bis auf Widerruf gültig und können jederzeit abgekündigt werden. Ein Anspruch auf die Angebotspreise über einen längeren Zeitraum hinaus ist ausgeschlossen.
Angebote und Preisnachlässe sind nicht kombinierbar.
 

Terminvereinbarung
 
Ich biete Ihnen nach Terminvereinbarung, meine Leistungen in meinem Coachingraum in Eltville am Rhein, Lönsweg 3, sowie draußen in der Natur an. Sie können einen Termin für sich oder als Geschenk buchen. Für ein individuelles Angebot sowie Terminvereinbarung für eine Dienstleistung nutzen Sie bitte mein Kontaktformular.

Termine können per E-Mail, Telefon oder ggf. auch per Onlinebuchung vorgenommen werden. Termine sind verbindlich und können bis zu 48 Stunden vor dem Termin kostenfrei abgesagt bzw. verschoben werden. Danach stelle ich 30% des vereinbarten Preises in Rechnung, bei einer Absage am Tag des vereinbarten Coachings sind 100 % des Preises sofort ohne Abzug fällig. Sollte ich einen Termin absagen bzw. verschieben müssen, können Sie einen Ersatztermin buchen. 

Es ist möglich meine Leistungen als Gutschein zu erwerben, hierbei muss dieser dann beim Termin vorgezeigt und abgegeben werden. Es besteht kein Anspruch auf Auszahlung. Alle Gutscheine haben eine unbegrenzte Gültigkeit.

Nach erbrachter Leistung bzw. Prozess, spätestens zum Jahresende, erhalten Sie eine Rechnung oder Auflistung der erbrachten Dienstleistungen, diese können Sie ggfs. steuerlich geltend machen. Für Spenden, die im Rahmen des “Random Act of Kindness”-Projektes zur Verfügung gestellt werden, wird generell keine Rechnung oder Spendenquittung ausgestellt. Diese sind also steuerlich nicht absetzbar.
 
Ablauf und Honorare
 
Vorabgespräch
 
Vor einem Coachingprozess führen wir üblicherweise ein Vorabgespräch (Ausnahme: Energiefass), in diesem lernen wir uns kennen und klären die Themen, die Ihnen auf dem Herzen liegen. Sie bekommen einen Einblick in meine Arbeitsweise und in mein Coachingspektrum. Das Vorabgespräch ist kostenlos und dauert in der Regel 30 Minuten.
 
Coachingtermine
 
In einem Coaching bzw. Prozess zum “nächsten Schritt in Ihrem Leben” ist es u.U. wichtig, Folgetermine zu vereinbaren und diese auch einzuhalten. Ich möchte Sie so lange begleiten, bis das Thema gelöst ist oder Sie stark und gefestigt sind weiter selbst daran zu arbeiten. Bei vielen Themen und Herausforderungen, die uns das Leben bietet, braucht der Prozess Zeit zum Reifen, und somit ist es notwendig, in Folgeterminen weiter daran zu arbeiten. Diese können wir individuell vereinbaren.
 
Zahlungsmöglichkeiten

Mein Honorar ist spätestens nach dem Termin fällig. Die Zahlung kann als Barzahlung. Vorauszahlungen, Zahlungen per Paypal sowie Zahlungen auf Rechnungen können nach Absprache erfolgen.

Gruppenveranstaltungen, Kurse, Workshops, Retreats

Bei meinen angebotenen Kursen, Workshops, Gruppenveranstaltungen etc. handelt es sich um eine offene Veranstaltung mit mehreren Teilnehmern. Hier ist eine verbindliche Anmeldung notwendig, was durch den Kauf des jeweiligen Tickets automatisch gewährleistet ist. Bei Stornierung des Termins bis 48 Stunden vor der Veranstaltung wird nur die Buchungsgebühr von 5 € einbehalten. Bei einer späteren Stornierung oder Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Sollte eine Veranstaltung von mir abgesagt werden, dies gilt auch bei kurzfristiger Absage, so findet ein Ersatztermin statt.
Für Sonderveranstaltungen wie Retreats gilt folgende Regelung: Mit der Anzahlung (Ticket) ist der Platz im Retreat verbindlich gebucht. Bei Stornierung der Anzahlung innerhalb von vier Wochen wird nur die Buchungsgebühr von 5 € einbehalten. Bei einer späteren Stornierung wird der Anzahlungsbetrag nicht erstattet. Der Restbetrag wird ca. zwei Monate vor Beginn des Retreats fällig. Bei einer Stornierung nach bereits erfolgter Zahlung des Restbetrages werden 30% einbehalten, bei einer Stornierung innerhalb der letzten zwei Wochen vor dem Retreat 70%, bei einer Stornierung innerhalb der letzten 7 Tage der volle Betrag. Die stornierende Person hat das Recht, eine Ersatzperson zum Retreat zu entsenden.

Bei Gruppenveranstaltungen, sollte bewusst jeder Teilnehmer auf die anderen und somit gesamte Gruppe Rücksicht nehmen, damit ein reibungsloser Ablauf gewährleistet ist.
Der Besuch von Outdoor-Gruppenveranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr.

Über das was in der Gruppe gesprochen wird, hafte ich nicht und gilt auch nicht meine Datenschutzklausel, da ich nicht für jeden Teilnehmer die Verschwiegenheit und Datenschutz garantieren kann. Ich begrüße es jedoch, wenn jeder Teilnehmer über das Gesprochene Stillschweigen bewahrt. Wichtige Themen sollten in Einzelterminen besprochen werden.

Kurse, die über eine bestimmte Zeit bzw. Zeitraum gehen sind verpflichtend für diesen Zeitraum, bei Nichterscheinen einzelner Termine ist die Teilnahmegebühr trotzdem zu entrichten. Bei manchen Kursen ist ein Einstieg jederzeit möglich.

 


Coaching
 
§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
 
Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen dem Coach / Trainer (nachfolgend nur Coach genannt) und dem Klienten / Coachee / Trainee (nachfolgend nur Klient genannt) als Beratungsvertrag / Coachingvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Klient das generelle Angebot des Coachs annimmt und sich an den Coach zum Zwecke der Beratung, auch inklusive Gesprächen, Übungen zur Selbsterfahrung und Persönlichkeitsentwicklung sowie Entspannungsübungen nach Maßgabe des Coachings und der angegeben Verfahren wendet. Der Coach ist berechtigt, einen Coachingvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn der Coach aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht beraten kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihm in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Coachs für die bis zur Ablehnung des Coachings entstandenen Leistungen erhalten.
 
§ 2 Inhalt des Coachingvertrages
 
Der Coach erbringt seine Dienste gegenüber dem Klienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Beratung, Schulungen, Entspannung, Prävention anwendet. Der Coach ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Klientenwillen entsprechen, sofern der Klient hierüber keine Entscheidung trifft. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Klienten kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Soweit der Klient die Anwendung derartiger Gespräche oder Coachings, auch in freier Natur, ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden beraten werden will, hat er das dem Coach gegenüber zu erklären. Der Coach darf keine Krankschreibungen vornehmen und er darf keine Medikamente verordnen.


§ 3 Online-Coaching

Coaching-Dienstleistungen können ggf. auch online über sichere Plattformen erfolgen. Die Online-Coaching findet über die Plattform Zoom statt. Der Austausch, während der Online-Sitzung ist vertraulich und darf nicht aufgezeichnet werden, außer die Zustimmung des Coachs und des Klienten liegt vor.
 
§ 4 Mitwirkung des Klienten
 
Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Klient nicht verpflichtet. Ein Coaching ist aber nur bei aktiver Mitwirkung des Klienten sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für ein Coaching wie auch für eine aktive Mitarbeit bei Entspannungsübungen und anderen Methoden. Auch kann die Ablehnung einer angeratenen oder notwendigen ärztlichen Untersuchung für den Fortgang des Coachings im Sinne des Klienten bestimmend sein. Der Coach ist berechtigt, das Coaching zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der Klient die Coachinginhalte verneint.
 

§ 5 Honorierung der Coachingleistung
 
Der Coach hat für seine Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen dem Coach und dem Klienten vereinbart worden sind, gelten die Festpreise und Stundensätze, die auf der Website des Coachs aufgeführt sind. Alle anderen Gebührenordnungen oder –Verzeichnisse gelten nicht. Die Honorare sind nach jedem Coaching vom Klienten bar zu bezahlen. Nach Abschluss des Coachings, spätestens zum Jahresende, erhält der Klient auf Wunsch eine Rechnung. Die Rechnung enthält den Namen und die Anschrift des Klienten sowie den Coachingzeitraum mit Angabe der Coaching-Gegenstände. Wünscht der Klient keine Spezifizierung in der Rechnung, hat er dies dem Coach entsprechend mitzuteilen. Der Klient ist darüber informiert, dass der Coach keine Zulassung zu Krankenkassen, Beihilfestellen oder sonstigen Kostenträgern hat. Die Honorare sind vom Klienten selbst zu bezahlen. Bei Nichterscheinen zu vereinbarten Terminen, verpflichtet sich der Klient unwiderruflich zur Zahlung des Ausfallbetrages in Höhe von 100 % der Termingebühr. Der Ausfallbetrag ist sofort ohne Frist zahlbar. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der Klient 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagt oder ohne Verschulden, z.B. im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls, am Erscheinen verhindert ist. In diesen Fällen wird jeweils ein Ersatztermin vereinbart. Termine, die von Seiten des Coachs abgesagt werden müssen, werden dem Klienten nicht in Rechnung gestellt. Der Klient hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen den Coach. Dieser schuldet auch keine Angabe von Gründen.

 
§ 6 Vertraulichkeit des Coachings
 
Der Coach behandelt die Klientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche und Beratungen, der Prävention und Entspannungsverfahren sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Klienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Klienten. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Klienten erfolgt und anzunehmen ist, dass der Klient zustimmen wird.
Absatz 1. ist nicht anzuwenden, wenn der Coach aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht auf behördliche oder gerichtliche Anordnung hin. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige. Absatz 1. ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Prävention und Entspannungsverfahren persönliche Angriffe gegen den Coach oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
Der Coach führt Aufzeichnungen über seine Leistungen (Handakte). Dem Klienten steht eine Einsicht in diese Handakte zu; er kann diese Handakte auch heraus verlangen. Absatz 2. bleibt unberührt. Sofern der Klient eine Akte über das Coaching verlangt, erstellt der Coach diese kosten- und honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand aus der Handakte.

§ 7 Meinungsverschiedenheiten
 
Meinungsverschiedenheiten aus dem Coachingvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.
 
§ 8 Salvatorische Klausel
 
Sollten einzelne Bestimmungen des Coachingvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Coachingvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.

 

Stand 02/2024